Der Hauptunterschied zwischen einem Packer und einem Brückenstopfen besteht darin, dass der Packer im Allgemeinen während der Frakturierung, Versauerung, Lecksuche und anderen Maßnahmen vorübergehend im Bohrloch verbleibt und nach Abschluss der Bauarbeiten mit dem Rohrstrang wieder herauskommt; Während der Brückenstopfen zur Ölförderung in der Dichtungsschicht verwendet wird, lassen Sie ihn während des Wartens auf Maßnahmen für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft im Bohrloch. Zu den Brückenstopfen gehören permanente Brückenstopfen, fischbare Brückenstopfen und bohrbare Brückenstopfen.
Bis auf die Dichtung besteht der gesamte Körper des Packers aus Stahlteilen, die entsiegelt werden können. Im Allgemeinen wird das Bohrloch gleichzeitig mit der Dichtungsschnur gesichert. Mit dem Entriegelungsgriff kann der Brunnen separat gehalten werden. Der Druckunterschied ist relativ gering (außer bei brechenden Dichtungen). . Hinsichtlich der Fangmethoden lassen sich Brückenstopfen in drei Typen einteilen: fischbar, bohrbar und fischbar und bohrbar. Bei allen handelt es sich um Abdichtungswerkzeuge, die Brunnen in Ruhe lassen und über eine hohe Druckfestigkeit verfügen. Die herausfischbaren Exemplare ähneln denen des Wurfrobbens; Bei den Teilen, die gebohrt werden können, handelt es sich grundsätzlich um Gusseisenteile, mit Ausnahme des Mittelrohrs. Das Gehäuse, das Mittelrohr und die Verbindungen, die herausgefischt und gebohrt werden können, bestehen alle aus Stahlteilen, und die Gleitstücke bestehen aus Gusseisen. Darüber hinaus verfügen Brückenstopfen auch an der Unterseite über Ventile, und die untere Schicht kann mit einer speziellen Kanüle geöffnet und geschlossen werden. Dies sind die grundlegenden Unterschiede zwischen Packern und Brückensteckern.
Zur Trennung zweier Abschnitte werden sowohl Packer als auch Brückenstopfen verwendet. Die Mitte des Packers ist jedoch leer, sodass Öl, Gas und Wasser frei fließen können, während die Mitte des Brückenstopfens massiv und vollständig abgedichtet ist.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.11.2023